Herzlich Willkommen auf der Webseite der psychotherapeutischen Praxis für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Barbara Seybold in Erftstadt

Ich bin Diplom-Psychologin und approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. Damit bin ich spezialisiert auf die Diagnostik und Behandlung von seelischen Erkrankungen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Mein Schwerpunkt ist die Verhaltenstherapie. Bei dieser handelt es sich um eines der wissenschaftlich anerkannten Verfahren der Psychotherapie. Ich biete ambulante Psychotherapien in eigener Praxis in Erftstadt an.

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Psychotherapie Erftstadt für Kinder und Jugendliche

Kontakt / Terminanfrage

Bonner Straße 58
50374 Erftstadt-Lechenich
Tel.: 02235/9543444
E-Mail:

Sprechzeiten:
nach Vereinbarung

Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Zudem habe ich eine Ermächtigung inne, gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche, die von der Flutkatastrophe betroffen sind, zu behandeln.

Ich habe keinen Kassensitz inne, was bedeutet, dass ich über keine allgemeine Abrechnungszulassung für die gesetzlichen Krankenkassen verfüge.

Allerdings bin ich ermächtigt, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechen, sofern ein Kind / Jugendlicher / junger Erwachsener von der Flutkatastrophe betroffen ist.

 

Leistungen

Mein Leistungsspektrum umfasst die Diagnostik und Behandlung von psychischen Störungen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wie:

  • Anpassungsstörungen und posttraumatische Belastungsstörungen (nach Unfällen, Übergriffen oder anderen Belastungen wie Erkrankung oder Verlust eines nahen Angehörigen, elterliche Trennung)
  • Angststörungen wie soziale Phobie, isolierte Phobien (z.B. Tierphobien, Prüfungsangst), generalisierte Angst, Panikstörungen
  • Aufmerksamkeitsdefizitstörung (ADS) / Einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (ADHS)
  • Autismus-Spektrum-Störungen
  • Depression
  • Ausscheidungsstörungen (Einnässen und Einkoten)
  • Emotionale Störungen des Kindes- und Jugendalters (z.B. mit Trennungsangst oder emotional-instabilen Anteilen)
  • Essstörungen, z.B. Anorexia oder Bulimia nervosa
  • Mutismus
  • Psychosomatische Erkrankungen wie regelmäßige Bauch- oder Kopfschmerzen ohne körperliche Ursache
  • Schlafstörungen
  • Störungen des Sozialverhaltens mit aggressivem und oppositionellen Verhalten
  • Ticstörungen
  • Zwangsstörungen

Möglichkeiten der Kostenübernahme

Ihr Kind ist von der Flutkatastrophe betroffen?

In diesem Fall werden die Behandlungskosten aufgrund meiner Ermächtigung von den gesetzlichen Krankenkassen im vollen Umfang übernommen. Zum Erstgespräch sowie zu jedem Folgequartal ist eine Überweisung durch einen Vertragsarzt / eine Vertragsärztin (z.B. Kinder- oder Hausarzt; Kinder- und Jugendpsychiater) erforderlich.

Sie sind privatversichert?

Die Kosten der Diagnostik und Behandlung richten sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden in der Regel durch private Krankenkassen und Beihilfestellen übernommen.

Erfragen Sie bitte das Vorgehen zur Kostenübernahme und Beantragung bei Ihrer Krankenversicherung. Es gibt je nach Krankenkasse diesbezüglich unterschiedliche Vorgaben.

Sie sind gesetzlich versichert und finden keinen Psychotherapieplatz?

Sollten Sie bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung nicht in „zumutbarer“ Zeit und „annehmbarer“ Entfernung ein Angebot für psychotherapeutische Leistungen bei einer Vertragspsychotherapeutin / einem Vertragspsychotherapeuten finden und können dies nachweisen, gibt es die Möglichkeit, eine Psychotherapie im „Kostenerstattungsverfahren“ bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen (nach §13,3 SGB). Hierbei kann nach Genehmigung durch die Krankenkasse die ambulante Psychotherapie auch bei einer / einem approbierten Psychotherapeutin / Psychotherapeuten ohne Kassensitz erfolgen – somit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auch bei mir. Über die einzureichenden Unterlagen können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren.

Sie möchten die Psychotherapiekosten selbst tragen?

Als SelbstzahlerIn übernehmen Sie die Kosten für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie selbst. Es entfällt eine Befunderstellung für die Krankenversicherung. Allerdings ist ein Konsiliarbericht durch den Kinder- oder Hausarzt dennoch erforderlich. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

Jugendlichenpsychotherapeutin Erftstadt